HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG

Hilfe im Haushalt

  • Wäsche
  • Reinigung (z.B. Treppen, Fenster)
  • Einkäufe und andere Besorgungen

Vermittlung weiterer Dienstleistungen

  • z.B. Krankengymnastik,
  • Hilfsmittelversorgung

Essen außer Haus

  • aus der hauseigenen Küche unseres Altenpflegeheimes „Rosa Thälmann"

 

HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE

Urlaubs- und Verhinderungspflege
tageweise / stundenweise in der Häuslichkeit

Durchführung von Behandlungen nach Verordnung Ihres Hausarztes

Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
Grundpflege

Vermittlung von Kurzzeitpflegeplätzen
im Altenpflegeheim „Rosa Thälmann“

 

SOZIALE BERATUNG & BETREUUNG

Unterstützung bei Behördengängen und Antragsverfahren

Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI (von den Pflegekassen geforderter Pflichteinsatz)

Pflegefachliche Anleitung pflegender Angehöriger

Positive Veränderungen die Sie als Pflegebedürftige nutzen sollten:

1. Kombination Ambulanter Pflegedienst / Tagespflege:
Bei Inanspruchnahme von Leistungen ambulanter und teilstationärer (Tagespflege) übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zum 1,5fachen des jeweiligen Leistungsanspruches.

2. Zusätzliche Betreuungsleistungen § 45 b SGB XI:
Für Versicherte und/oder Pflegebedürftige mit einem erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf, stehen auf Antragsstellung seit dem 1.Juli 2008 monatlich 100,00 Euro bzw. 200,00 Euro zur Verfügung.

WICHTIG: Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können auch unabhängig von einer Pflegestufe in Anspruch genommen werden.

 

UNSERE LEISTUNGEN AUF EINEN BLICK

  • Häusliche Krankenpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Soziale Beratung & Betreuung

 

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Frau Ramona Rosenkranz
Telefon: 0 35 61 / 500 - 570
Handy: 0176 / 15 50 00 11
Mail: amb.dienst@gsw-mail.de