Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege

In Urlaub und Notfall gut versorgt

Pflege auf Zeit – das ermöglicht unsere Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Gründe, warum pflegebedürftige Menschen für eine begrenzte Zeit professionelle Unterstützung benötigen, sind vielfältig: wenn die pflegenden Angehörigen wegen Urlaub oder eigener Erkrankung einige Zeit ausfallen oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die ambulante Pflege noch nicht ausreicht oder zunächst die Wohnung barrierefrei umgebaut werden muss. Immer dann springt die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ein. Die zu pflegende Person kann dann für eine begrenzte Zeit ein „Gästezimmer“ im Pflegeheim beziehen, dort am Alltag der dort Wohnenden teilhaben und sich auf eine 24-Stunden-Betreuung durch das Pflegeteam verlassen.

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss, so dass die Pflegebedürftigen nur einen Teilbetrag selbst zahlen müssen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den monatlichen Entlastungsbeitrag als Zuschuss nutzen.


Ihre Ansprechpartnerin

Sylke Krüger
03561/500-113
krueger@sozialwerke.de

Leistungsspektrum Kurzzeitpflege

  • vollstationäre oder ambulante Pflege für begrenzte Zeit für maximal 6 Wochen pro Jahr
  • bei Verhinderung der Pflegeperson
  • nach sechs Monaten häuslicher Pflege
  • ab Pflegegrad 1
  • Förderung durch die Pflegekassen
  • Leistung der Pflegekasse pro Jahr bis zu 1.612 EUR
  • mit Kurzzeitpflege kombinierbar

Leistungsspektrum Verhinderungspflege

  • vollstationäre Pflege auf begrenzte Zeit für maximal 56 Tage pro Jahr
  • ab Pflegegrad 1
  • Förderung durch die Pflegekassen
  • Leistung der Pflegekasse pro Jahr bis zu 1.612 EUR
  • mit Verhinderungspflege kombinierbar